Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzung- und Bearbeitungsrechte (nachfolgend Rechte) an den von der Rüeger e-concept GmbH für den Auftraggeber geschaffenen Plänen, Konzepten, Modellen, etc. stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von der Rüeger e-concept GmbH. Die Rüeger e-concept GmbH ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, etc., einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig zu verwenden.
Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der Rüeger e-concept GmbH. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Veranstaltung selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt aber weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen und hat alle Handlungen zu unterlassen, welche die Eigentumsrechte der Rüeger e-concept GmbH verletzen
Beanstandungen betreffend Mängel am Mietobjekt oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei Beginn der Veranstaltung geltend zu machen, ansonsten das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben gilt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietobjekt mehrfach eingesetzt wird und bei Beginn der Veranstaltung in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigen. Der Auftraggeber hat das Recht, sich die Mietgegenstände erklären oder vorführen zu lassen.
Retourniert der Auftraggeber das ihm von der Rüeger e-concept GmbH überlassene Mietobjekt nicht rechtzeitig, hat der Auftraggeber die zusätzliche Mietdauer zum in der Offerte festgehaltenen Preis zu vergüten und sämtliche aufgrund der verspäteten Rückgabe der
Rüeger e-concept GmbH entstehenden Kosten zu tragen. Die Rüeger e-concept GmbH behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers abzuholen.
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.